Häufige Fragen, erste Antworten

Nachstehend finden Sie erste Antworten auf häufig gestellte Fragen, wenn ein Angehöriger/eine Angehörige verstirbt und die Beerdigung geregelt werden muss.

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Wie können wir Abschied nehmen?

Ist ein Angehöriger verstorben, haben Sie die Möglichkeit, sich noch im Sterbehaus in Ruhe zu verabschieden. Benachrichtigen Sie die Pastorin oder den Pastor vor Ort und bitten Sie um einen Besuch. Das kann geschehen, bevor Sie irgendwelche Formalitäten regeln. Zu Hause wird, wenn nötig, das Bestattungsinstitut den Verstorbenen für den Abschied vorbereiten. Seniorenheime oder Krankenhäuser werden Ihnen dafür in der Regel einen Raum zur Verfügung stellen.


Im Ritual der Aussegnung wird der Verstorbene von der Pastorin oder dem Pastor in einer kleinen Andacht „aus dem Haus geleitet“. In Gebet und Segen kommt vor allem die Bitte um Schutz und Bewahrung des Verstorbenen zum Ausdruck.

 

Angehörige können auch vor der Beerdigung von ihrer/m Verstorbenen Abschied nehmen. Inzwischen haben die Bestattungsunternehmen eigene Abschiedsräume. Nach Absprache mit dem Bestatter können Sie dies auch vor der Trauerfeier in den Räumen der Friedhofskapelle tun. Auf Wunsch begleitet sie der Pastor/die Pastorin oder eine Mitarbeiterin der Hospizinitiave..

Welche Grabformen gibt es auf dem Bordesholmer Friedhof?

Noch vor wenigen Jahrzehnten wurden die meisten Menschen im Familiengrab mit Platz für mehrere Särge bestattet. Diese Familien-Wahlgräber bestehen zum Teil über Generationen. Sie sind vor allem auf dem Alten Friedhof nach wie vor prägend für die Atmosphäre. Aber auch Friedhöfe sind Abbilder einer sich verändernden Kultur. Sie sind offen für das, was Menschen sich für sich selbst oder ihre Angehörigen nach dem Tod wünschen. So sind mit dem zunehmenden Wunsch nach Urnenbestattungen auch verschiedene Möglichkeiten für entsprechende Gräber entstanden.

 

Wahlgräber bieten nach Ablauf der Ruhefrist die Möglichkeit, die Nutzungszeit zu verlängern.

 

Reihengräber werden der Reihe nach belegt und werden nach Ablauf der Ruhefrist an die Friedhofsverwaltung zurückgegeben. Reihengräber können nicht verlängert werden.

 

Ruhefristen werden für die verschiedenen Friedhöfe in Abhängigkeit von der Bodenbeschaffenheit festgelegt. Auf unserem Friedhof beträgt die Ruhefrist für Urnen 20 Jahre, für Särge 30 Jahre.

 

Das Grabfeld für anonyme Urnenbeisetzungen liegt mitten auf dem Neuen Friedhof. Hier finden Verstorbene einen Platz, wenn sie selbst oder ihre Familien sich für eine anonyme Beisetzung entschieden haben. Anonyme Beisetzungen finden ohne Beisein der Angehörigen statt. Die Blumen, Gestecke und Lichter, die hier in großer Zahl abgelegt werden, machen deutlich, dass vielleicht doch ein persönlicher Ort fehlt, an dem Angehörige trauern können.

 

Das Sternenkinder-Feld liegt auf dem Neuen Friedhof unter der großen Weide. Auch wenn früh- und totgeborene Kinder nicht bestattungspflichtig sind, wünschen sich die Angehörigen oft einen Ort, um trauern zu können. Für sie wurde dieser Ort der Erinnerung geschaffen.

Beisetzung im Sarg oder in der Urne?

Für Sargbestattungen gibt es ein- und mehrstellige Wahlgräber. In Wahlgräbern für Sargbestattungen kann pro Grabstelle ein Sarg beigesetzt werden. Zusätzlich kann auf derselben Stelle eine Urne beigesetzt werden.

 

Reihengräber für Sargbestattungen sind einstellig, hier kann ein Sarg beigesetzt werden. Zusätzlich kann innerhalb von 10 Jahren nach der Beisetzung des Sarges eine Urne beigesetzt werden.


Wahlgräber für die Beisetzung von Urnen gibt es für eine oder zwei Urnen.


Reihengräber sind für die Beisetzung einer Urne vorgesehen und in verschiedenen Formen verfügbar:


Urnen-Rasengräber liegen in einer Rasenfläche, ein kleines Beet kann angelegt werden.

 

Baumruhe-Gräber finden sich unter der großen Buche auf dem Alten Friedhof oder auf der Ahorn-Wiese auf dem Neuen Friedhof. An den Baumruhe-Gräbern gibt es eine gemeinsame Ablagemöglichkeit für Blumen oder Gestecke, direkt auf dem Grab ist das nicht möglich. Bei Baumruhe-Gräbern besteht außerdem die Möglichkeit, ein Doppelgrab mit der Laufzeit von 40 Jahren zu wählen. 

Wo kann die Trauerfeier stattfinden?

Feiern für kleine Trauergesellschaften oder für Verstorbene, die keiner christlichen Kirche angehörten, finden in der Kapelle auf dem Neuen Friedhof statt. Die Kapelle bietet 120 Sitzplätze. Eine Orgel ist vorhanden.

 

War die/der Verstorbene Mitglied einer christlichen Kirche, kann sie/er von der Klosterkirche oder Christuskirche aus verabschiedet werden.

Was ist bei der Aufstellung eines Grabmals zu bedenken?

Wenige Wochen nach der Beisetzung erhalten die Angehörigen den Gebührenbescheid und die Graburkunde. Die Graburkunde wird beim Neuerwerb der Nutzungsrechte für eine Grabstätte ausgestellt. Sie enthält die Daten der Nutzungsberechtigten, die Bezeichnung der Grabstätte, die Nutzungsdauer und die Belegung. Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte wird bei der ersten Belegung für die Dauer der Ruhezeit vergeben.

 

Grabmal (Grabstein)

Auf dem Friedhof Bordesholm besteht keine Pflicht zum Aufstellen eines Grabmals. Pro Grabstätte darf ein stehender Stein aufgestellt werden, je Grabplatz kann zusätzlich ein liegender Stein (Kissenstein) gelegt werden. Die äußere Breite eines Steins auf einem Einzelgrab beträgt 0,60 m, auf einem Doppelgrab 1,20 m. Um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, werden stehende Grabmale jährlich auf ihre Standfestigkeit geprüft. Wenn Mängel auftreten, wird der Nutzungsberechtigte der Grabstelle benachrichtigt.

 

Grabmal-Genehmigung

Wenn die Angehörigen beim Steinmetz einen Grabstein ausgesucht haben, stellt der Steinmetz bei der Friedhofsverwaltung einen Antrag zur Genehmigung dieses Steines. Der Antrag wird vom Grabnutzer oder einer Bevollmächtigten unterschrieben. Die Friedhofsverwaltung prüft, ob Maße und Gestaltung des Steines der Satzung entsprechen und nimmt die Informationen zum Grabmal in die Akten auf. Der Steinmetz erhält den genehmigten Antrag und kann den Stein entsprechend anfertigen und aufstellen.

 

Grabmal auf Reihengräbern

Für Reihengräber wird seit Inkrafttreten der Satzung von 2017 bei der Genehmigung eines Grabmal-Antrages eine Gebühr für das Abräumen des Steines erhoben. Damit werden die Grabsteine auf den Reihengräbern, die ab dem Jahr 2047 ablaufen, nach Ablauf der Ruhefrist von der Friedhofsverwaltung abgeräumt.

Wie kann die Grabpflege organisiert werden?

Auf unserem Friedhof „im ländlichen Raum“ ist der größte Teil der Gräber liebevoll und sorgfältig gepflegt. Für Angehörige, die diese Arbeit übernehmen, kann die mit der praktischen Arbeit verbundene Erinnerung an die Verstorbenen Teil der Trauerbewältigung sein.


Wer die Pflege seiner Grabstelle nicht selbst übernehmen kann, hat die Möglichkeit eine der Friedhofsgärtnereien damit zu beauftragen. Für gewerbliche Arbeiten sind auf unserem Friedhof die Gärtnereien Christensen aus Bordesholm und Stüber aus Neumünster zugelassen.

 

Pflegefreie Rasengräber

Reihengräber in der Gestaltung als Rasengräber sind für die Angehörigen pflegefrei. Diese Gräber liegen in Rasenflächen. Die Kosten für die Rasenpflege sind durch die Gebühren für die Grabnutzung gedeckt. Es gibt verschiedene Felder mit Rasen-Reihengräbern für Sarg- oder Urnenbestattungen. Für Rasengräber (Sarg oder Urne) besteht die Möglichkeit einen Stein bis zu 60 cm Breite aufzustellen. Außerdem kann ein Beet mit maximal 60 cm Tiefe angelegt werden. Dieses ist von den Angehörigen selbst zu pflegen.

Was geschieht nach Ablauf der Nutzungsdauer für das Grab?

Wahlgräber können nach Ablauf der Ruhefrist verlängert werden. Die Friedhofsverwaltung informiert die Angehörigen rechtzeitig vor Ablauf der Nutzungsfrist. Sie entscheiden dann, ob Sie das Nutzrecht verlängern oder zurückgeben möchten.

 

Nach Rückgabe der Nutzungsrechte von Wahlgräbern und nach Ablauf der Ruhefrist von Reihengräbern liegt es in der Pflicht der Nutzungsberechtigten, die Grabstelle abzuräumen. Das bedeutet, dass Grabsteine einschließlich Fundament und Bepflanzung von der Grabstelle entfernt werden müssen. Bepflanzung und kleine liegende Steine kann man in vielen Fällen selbst abräumen. Bei stehenden Grabsteinen wird das Gewicht leicht unterschätzt, sie wiegen mehrere hundert Kilogramm. Für das Abräumen kann in diesen Fällen eine der zugelassenen Friedhofsgärtnereien oder ein Steinmetz beauftragt werden.

Bitte zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Wir beraten und begleiten Sie gern.

 

Ev.-Luth. Kirchengemeindeverband Bordesholm

Friedhofsverwaltung Bordesholm

Andrea Uhlig

Wildhofstr. 7
24582 Bordesholm

Telefon: 04322-2958
E-Mail: friedhof@kirchebordesholm.de

 

Sprechzeiten:
Montag: 09.00 bis 11.00 Uhr 
Mittwoch: 09.00 bis 11.00 Uhr 
und nach Vereinbarung