Kirchengemeinderat

 

Der Kirchengemeinderat ist das Leitungsorgan der Kirchengemeinde und besteht aus gewählten und berufenen Mitgliedern der Kirchengemeinde, haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern und dem Pastor.

Sämtliche Erkenntnisse der Ausschussarbeit werden in diesem Gremium gebündelt und Entscheidungen per Mehrheitsbeschluss getroffen. Gesetzlicher Vertreter dieses Gremiums sind der/die Voritzende und sein/e Stellvertrer/in.

Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich und finden üblicherweise am ersten Donnerstag eines Monats von 19.30 Uhr bis ca. 22 Uhr im Jacob-Selmer Haus statt.