Sargbestattung

 

Sargbestattung

Die Sargbestattung ist die traditionelle Form der Beisetzung. Die gesetzlich festgelegte Ruhe- oder Liegezeit beträgt 40 Jahre.

Wahlgräber

Können in den dafür ausgewiesenen Bestattungsfeldern ausgewählt werden. Auf Wunsch gibt es Einzelwahlgräber oder Wahlgräber mit mehreren Grabbreiten. Auf vorhandenen Wahlgräbern darf pro Grabbreite zusätzlich eine Urne bestattet werden. Nach Ablauf der Ruhe- oder Liegezeit kann die Grabnutzung gegen Gebühr verlängert werden.

Wahlgrab in konventioneller Grabpflege 

 

Sie können Ihre Grabstätte selbst bepflanzen und pflegen oder Rasengrabpflege wählen. In dem Fall wird durch unseren Friedhofsgärtner der Rasen angelegt und für die abgeschlossene Laufzeit gemäht. Bei diesen Rasengräbern ist es gestattet, vor dem Grabstein eine Fläche in der Breite des Steines und in einer Tiefe von 50 cm zu besonderer Bepflanzung herzurichten.

Wahlgräber in Rasenpflege mit oder ohne Pflanzfeld